AGB – dreizehn°festival
1. Rückerstattung
Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, kann die Käufer_in ihre Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an den Veranstalter zurückgeben. In diesem Fall erstattet der Veranstalter nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück. Bei Wochenendtickets werden grundsätzlich nur 49 Euro zurückerstattet.
2. Programmänderung
Der Veranstalter ist befugt, das Programm zu ändern. Die Käufer_in kann wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Programms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen.
3. Gültigkeit der Eintrittskarte
Es gibt Tagestickets und Tickets über den kompletten Veranstaltungszeitraum. Besucher_innen sind selbst für ihre Tickets und Bändchen/Stempel verantwortlich. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Am Einlass wird die Karte gegen ein Bändchen getauscht, mit dem ein mehrfaches Betreten des Geländes möglich ist. Papierbändchen haben nur für den jeweiligen Tag, für den die Tageskarte ausgeschrieben ist, Gültigkeit. Nach Umtausch der Karte in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Tickets ohne Ticketabrisse haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht zum Einlass.
4. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.
5. Jugendschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren den Zutritt dann zu versagen, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Veranstalter orientiert sich am Jugendschutzgesetz.
6. Ausweispflicht
Jede_r Besucher_in ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte des Veranstalters durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.
7. Verhalten auf dem Festivalgelände
haikultur e.V. behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
Es ist verboten, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, Kunststoffflaschen, alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, durch seine Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitationen durchzuführen und gefährliche Gegenstände bis zum Tag nach der Veranstaltung einzuziehen. Das Anbringen von Graffitis an den Gebäuden ist untersagt. Das Veranstaltungsgelände darf nur in den als Gelände ausgewiesenen Bereichen betreten werden. Diese sind durch Zäune und Schilder bzw. natürliche Begrenzungen wie bspw. Hecken oder Bäume gekennzeichnet. Rauchen ist in allen Gebäuden untersagt. Das Betreten nicht explizit als Veranstaltungsorte gekennzeichneter bzw. verschlossener Gebäudeteile ist untersagt. Nach 24h00 ist außerhalb der Gebäude Zimmerlautstärke einzuhalten. Beim Verlassen des Festivalgeländes ist ebenso auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
8. Bei Zuwiderhandlung
Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen befugt, den Zutritt der Besucher_in zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn die Besucher_in kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.
9. Haftung
Die Besucher_in nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Camping- bzw. Parkplatz. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände; insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.
10. Müll
Parkplatz, Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, die Besucher_in verpflichtet sich, ihren Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
11. Erstattungsansprüche
Rückgabe, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.
12. Bild- und Werkrechte
Die Besucher_in räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher_in erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material zeitlich unbeschränkt öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher_in hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er_sie zu erkennen ist. Die Besucher_in räumt dem Veranstalter darüber hinaus ein, künstlerische Arbeiten, die im Rahmen von Workshops, Installationen oder anderen Programmteilen der Veranstaltung entstanden sind, zeitlich unbeschränkt öffentlich zugänglich zu machen und zu eigenen Zwecken zu verwenden. Erstellte Arbeiten gehen in das Eigentum von haikultur e.V. über wenn nicht anders vereinbart.
13. Anwendbares Recht
Auf das zwischen dem Verein haikultur e.V. und den Besucher_innen geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
14. Wirksamkeit der AGB
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.